Durch kontinuierlichen Fischbesatz in den vergangenen Jahren entwickelten sich diese Seen zu sehr guten Angelgewässern. Vor allem sind Karpfen, Aal, Schleie, Hecht und Karausche sehr fängig, so daß jedes Jahr gute Fangergebnisse zu verzeichnen sind. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schonzeiten für einige Fischarten sind diese Gewässer für jeden interessierten Angler, der im Besitz der notwendigen Erlaubnisscheine ist, ganzjährig zugängig.
Preise für Gastkarten
Für Gastkarten werden an den Verkaufsstellen folgende Preise erhoben:
Tageskarte (24h) | 15 € |
Wochenkarte (7 Tage) | 50 € |
Jahreskarte (Kalenderjahr) | 200 € |
Es werden keine Gastkarten an Besitzer*innen von Vierteljahresfischereischeinen verkauft!
Verkaufsstellen
Gastangler können ihre Fischererlaubnis an folgenden Verkaufsstellen erwerben:
Angelshop Bernd Heyroth | Gulf Tankstelle | Check in Store |
Oldislebener Straße 125a | Gewerbegiet 10 | Kornmarkt 8 |
Tel. 034671 78707 | Tel. 034673 779830 | Tel. 03464 270249 |
Mo-Fr | Mo-Fr | Mo-Fr |
Gastkarten-Onlineverkauf
Keine Lust, extra in ein Geschäft zu gehen? Kein Problem!
Keine Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Kartenausgabestellen, keine umständlichen Geld-gegen-Tageskarten-Hinterlegungen, ideal für kurzentschlossene Petrijünger.
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Besondere Fangbegrenzungen an den Vereinsgewässern
Mindestmaß | Fangbegrenzung (täglich) | Schonzeit | ||
Aal | 60 cm | 2 Stück | 01.11. - 28.02. | |
Hecht | 60 cm | 2 Stück | 01.02. - 30.04. | |
Karpfen | 40 cm | |||
Karpfen (Wildform) | 40 cm | 2 Stück | 15.03. - 31.05. | |
Schleie | 30 cm | 2 Stück | ||
Zander | 60 cm | 2 Stück | 01 01. - 31.05. |
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen!
Fangbegrenzung pro Angeltag
Es dürfen 3 Fische der nachstehenden Arten, davon jedoch maximal mitgenommen werden:
- 2 Karpfen oder 3 Schleien oder 2 Hechte oder 1 Zander oder 3 Aale
Bei Salmoniden dürfen maximal je Angeltag mitgenommen werden:
- 2 Regenbogenforellen oder 2 Bachforellen oder 2 Bachsaiblinge oder 1 Äsche
Im Interesse der Entwicklung stabiler Fischbestände besteht für folgende Fischarten eine Fangbegrenzung je Angeltag:
- 12 Rotfedern / Plötzen (in Summe für beide Fischarten)
- 6 Flussbarsche
In der Schonzeit des Hechtes (01.02. bis 30.04.) ist das Angeln mit künstlichen Raubfischködern (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Twister , Streamer) sowie natürlichen Raubfischködern (Köderfisch, Fetzenköder) verboten! Angeln mit Rot- u. Tauwurm ist erlaubt.
Die Verwendung der Flugangel auf Salmoniden ist in der Zeit vom 01.04. – 30.04. erlaubt.
Schonzeiten und -maße für die Gewässer der AG Kyffhäuserkreis e.V. und die Verbundgewässer des LAVT
Mindestmaß | Schonzeit | |
Aal | 60 cm | 01.11. - 28.02. |
Äsche | 35 cm | 01.02. - 31.05. |
Bachforelle | 30 cm | 01.10. - 31.03. |
Bachsaibling | 30 cm | 01.10. - 31.03. |
Hecht | 55 cm | 01.02 - 30.04. |
Zander | 55 cm | 01.02. - 31.05. |
Karpfen | 45 cm | |
Schleie | 30 cm | |
Rotfeder | 15 cm | |
Barsch | 20 cm | |
Amurkarpfen | 60 cm |
Fischarten wie Blei (Brassen), Plötze, Ukelei, Kaulbarsch haben kein Mindestmaß.